Das Tanken des privaten Pkws wird derzeit für viele Berufspendler zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Seit Wochen steigen die Preise für Benzin und Diesel. Ein Grund, um nach Ideen zu suchen, um entweder Steuern zu sparen oder finanziell entlastet zu werden. Ein erster Schritt erfolgte ab 1.5.2026. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Energiesteuer auf Diesel und Benzin für zwei Monate gesenkt
Befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr
Seit dem 1.5.2026 ist der Energiesteuersatz für Benzin und Diesel gesunken. Diese Neuregelung soll auf zwei Monate befristet werden, also vom 1.5.2026 bis zum 30.6.2026. Kleiner Wermutstropfen: Die Mineralölkonzerne sind nicht dazu verpflichtet, die Senkung der Energiesteuer an den Endverbraucher weiterzugeben. Gibt ein Mineralölkonzern die Steuersenkung 1 : 1 an seine Kunden weiter, winkt eine Preissenkung je Liter Benzin oder Diesel von 17 Cent.
Hinweis: Im Portal des BMF wurden am 15.4.2026 „Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr“ veröffentlicht.
Fahrgemeinschaft gründen
Wer weit entfernt von seinem Beschäftigungsort wohnt und für den das Homeoffice keine Option ist, der sollte mit Nachbarn und Kollegen, die in etwa denselben Arbeitsweg haben, eine Fahrgemeinschaft gründen. Wird abwechselnd gefahren, spart man sich Tankkosten.
Steuerlicher Clou: Auch als passiver Mitfahrer kann man übrigens die Entfernungspauschale von 0,38 EUR je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dasselbe gilt auch bei Ehegattenfahrgemeinschaften. Auch hier ist die Geltendmachung bei jedem Partner möglich. Derjenige, der nicht selbst fährt, muss allerdings die Obergrenze von 4.500 EUR pro Jahr beachten.
Vergleichsrechnung: Fahrtkosten vs. doppelte Haushaltsführung
Bei einer sehr weiten Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung, ob die Anmietung einer Zweitwohnung finanziell und steuerlich günstiger ist als das Tanken und tägliche Pendeln mit dem Auto zur Arbeit.
Beachte: Bei dieser Vergleichsrechnung sind natürlich nicht nur die monatlichen Kosten für die Unterkunft und für eine wöchentliche Heimfahrt mit den monatlichen Tankkosten für Diesel oder Benzin zu vergleichen. Es ist auch die höhere Steuerersparnis durch den Abzug der Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzurechnen.
Im Homeoffice arbeiten
Hohe Tankkosten lassen sich zudem vermeiden, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber Homeoffice vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Tagespauschale von 6 EUR pro Tag, maximal i. H. v. 1.260 EUR als Werbungskosten abgezogen werden.
Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
Ist es möglich, den täglichen Arbeitsweg nicht zwingend mit dem Privatauto zurückzulegen, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kann das finanziell deutlich entlasten. Besonders entlastend ist das für die Haushaltskasse, wenn ein Arbeitnehmer sich ein Deutschlandticket i. H. v. 63 EUR monatlich kauft und damit zur Arbeit pendelt.
Gut zu wissen: Steuerlich darf in diesem Fall übrigens dennoch die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden, selbst wenn die Kosten für das Deutschlandticket deutlich unter den ermittelten Werbungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte liegen.
Grad der Behinderung feststellen lassen
Ist ein Arbeitnehmer gesundheitlich nicht nur akut, sondern dauerhaft angeschlagen, empfiehlt sich ein Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung beim Versorgungsamt.
Dieser Antrag beim Versorgungsamt hat zwei Vorteile:
Vorteil 1: Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 winkt ein steuersparender Behinderten-Pauschbetrag.
Vorteil 2: Zum anderen kann ein bestimmter Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis auch höhere Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begründen.
Danach gilt Folgendes: Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 70, darf der Arbeitnehmer für die Fahrten zur Arbeit entweder 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer (also nicht für die einfache Strecke, sondern für die Hin- und Rückfahrt) steuerlich als Werbungskosten absetzen oder sogar die tatsächlich ermittelten Fahrtkosten. Dasselbe gilt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zu finden ist.
Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen
Fallen für die Fahrt zur Arbeit monatlich deutlich höhere Kosten an, empfiehlt es sich, einen Lohnsteuerermäßigungsantrag für 2026 beim FA zu stellen. Das FA ermittelt hier einen Lohnsteuerfreibetrag für 2026. Der Arbeitgeber erhält über die ELStAM von diesem Freibetrag Kenntnis, was zu einer geringeren einbehaltenen Lohnsteuer und zu einem höheren Nettogehalt führt. Auch das bringt finanzielle Entlastung.
Finanzielle Vorteile bei Kauf eines Elektroautos
Steht der Kauf eines neuen Privat-Pkws an, warum dann nicht ein Elektroauto oder ein Fahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb kaufen? Hier winkt rückwirkend seit dem 1.1.2026 ein staatlicher Zuschuss zum Kaufpreis von bis zu 6.000 EUR. Vorteile ergeben sich zudem aus den niedrigeren Kosten zum Aufladen.
Zur staatlichen Förderung für E-Autos, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb gilt Folgendes:
- Gefördert werden nur private Käufer begünstigter Fahrzeuge.
- Nach Erstzulassung ist eine mindestens 36-monatige Haltedauer zu beachten. Wird das begünstigte Fahrzeug vorher verkauft, muss der staatliche Zuschuss zurückgezahlt werden.
- Begünstigt sind nur Privatpersonen, deren Haushaltseinkommen nicht mehr als 80.000 EUR beträgt. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 EUR, also auf 90.000 EUR.
- Das maximale Haushaltseinkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der beiden aktuellsten Steuerbescheide.
- Je nachdem, ob ein reines E-Auto, ein Auto mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb gekauft wird, ergeben sich verschiedene Förderbeträge.
Zuzahlungen oder Übernahme der Kosten für das Deutschlandticket durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann sich an den Kosten für das Deutschlandticket seiner Mitarbeiter beteiligen oder das Deutschlandticket komplett übernehmen bzw. spendieren. Diese Zuzahlung bzw. Kostenübernahme ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Kleiner Wermutstropfen: Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Zuzahlungen zum Deutschlandticket muss der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung 2026 erfassen. Das hat zur Folge, dass die für den Arbeitnehmer im Steuerbescheid ermittelten Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale um die steuerfreien Zuzahlungen des Arbeitgebers gekürzt werden.
Tankgutschein vom Arbeitgeber
Steuerfrei ist auch ein Tankgutschein von bis zu 50 EUR im Monat. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Der Tankgutschein im Wert von maximal 50 EUR im Monat muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Weitere (unkonventionelle) Steuersparideen zu Fahrtkosten
Um aufgrund der hohen Spritpreise entlastet zu werden, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zugegebenermaßen oftmals unkonventionelle – folgende Möglichkeiten:
- Überlassung eines Elektrofahrrads: Überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein (teures) Elektrofahrrad zur beruflichen und privaten Nutzung und wird dieser Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, ist die Überlassung dieses E-Bikes steuerfrei.
- Dienstwagen-Sharing: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, den diese abwechselnd auch privat oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen dürfen. Hier sollten Aufzeichnungen geführt werden, wie oft der Pkw im Monat durch welchen Arbeitnehmer genutzt wurde. Der zu versteuernde Privatanteil nach der 1 %-Regelung ist aufzuteilen und auf die Mitarbeiter zu verteilen, die den Dienstwagen nutzen dürfen. Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist individuell zu ermitteln.
- Sammelbeförderung: Warum nicht die Arbeitnehmer zu Hause oder an einem Sammelpunkt abholen und zur Arbeit chauffieren lassen? Dadurch sparen sich Arbeitnehmer das teure Tanken.