Die Zahlenversteher mit Weitblick – für Ihren Geschäftserfolg.

Ihre Steuerlotsen für rechtsichere und praxisnahe Lösungen.

Ihre Fachexperten für Praxen, Kliniken und Investoren im Gesundheitswesen.

Ihre Begleiter für strategische Weiterentwicklung – mit Substanz und Struktur

Das Plus für Ihre Vision.

+ Unterstützer
Wir hören zu und handeln in Ihrem Sinne.

+ Optimierer
Ihr verlässlicher Partner mit über 20 Jahren Erfahrung.

+ Vereinfacher
Wir machen komplexe Themen für Sie greifbar.

Weniger Zahlennebel, mehr Klarheit für die Zukunft

Wir schaffen Orientierung im Komplexen – damit Sie den Blick frei haben für das, was zählt. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem klaren Blick für das Wesentliche stehen wir an Ihrer Seite: unterstützend, vorausschauend und mit dem Anspruch, Ihnen Entscheidungen leichter zu machen. Denn gute Beratung heißt für uns: zuhören, verstehen und mitdenken.

Unser Branchen-Know-How

+ Arztpraxen und Zahnarztpraxen
+ Pflege, Pflegeheime, Pflegedienste
+ Medizinische Versorgungszentren (MVZ) & Apotheken
+ Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Ernährungsberatung, Hebammen, Podologen …)
+ Organisationsentwicklung Mittelstand

Heilberufe im Fokus – Ihre Kanzlei mit dem Plus für den Gesundheitsmarkt

Spezialisierte Beratung für Arztpraxen, Apotheken und MVZs

  • Gründung, Übernahme & Nachfolge
  • Steuer- & Finanzkonzepte für Heilberufler
  • Abrechnung, Vergütung & Praxiscontrolling
  • Kooperationsmodelle & Investitionen

e-Rechnung & Co. – Ihre digitale Steuerkanzlei mit dem Plus

Effiziente Prozesse durch digitale Lösungen

  • Digitale Belegverarbeitung & Buchhaltung
  • Automatisierte Workflows
  • Schnelle Kommunikation
  • Sicherer Datenaustausch & GoBD-konforme Archivierung

Aktuelles – von uns für Sie

Umsatzsteuer – Von öffentlichen Schulen vereinnahmte Kopiergelder

Das LfSt Niedersachsen ordnet die von den Eltern an die Schulen zu zahlenden Kopiergelder umsatzsteuerlich ein. Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 (NSchG) haben die Erziehungsberechtigten u. a. die Schüler für die Teilnahme am Unterricht zweckentsprechend auszustatten, nämlich...

Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter

Die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Zuwendung ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster mit 0 EUR zu bewerten, da faktisch nichts Substanzielles hinzugewonnen wurde....